für Linkenheim-Hochstetten
Linkenheim-Hochstetten hat über 60 Kilometer Straßennetz. 86 % davon ist in Asphalt und 13 % davon in Pflaster ausgeführt. Für diese Straßen, die Gehwege und deren Nebenanlagen wie Pflanzbeete oder Schilder ist die Gemeinde in der Unterhaltungspflicht. Wo wir Straßenräume neu bauen oder grundständig erneuern, wird im Vorfeld immer auch eine neue Gestaltung unter den Aspekten Aufenthaltsqualität, Parkraum und Sicherheit diskutiert. Wo lediglich die Fahrbahndecke zu erneuern oder punktuelle Schäden auszubessern sind, ermitteln wir anhand des Straßensanierungsprogramms den wirtschaftlichsten Zeitpunkt zur Sanierungsvornahme und die wirtschaftlichste Sanierungsart. Das Verschließen von schadhafter Fahrbahndecke mit Bitumen-Emulsion verlängert die Nutzbarkeit der Fahrbahn um durchschnittlich mindestend fünf Jahre, weil so keine Feuchtigkeit in die Tragschicht eindringen und die Fahrbahn bei Frost grundständig schädigen kann.
Das Straßensanierungsprogramm unserer Gemeinde hat sich in den vergangenen Jahren zu einem Erfolgsbeispiel für nachhaltigen und wirtschaftlichen Umgang mit öffentlicher Infrastruktur entwickelt. Wir haben die kompletten 60 Kilometer Gemeindestraßen samt Nebenanalgen digital erfasst, die Standfestigkeit analysiert und deren Zustand ausgewertet. Nun wird konsequent entsprechend dem ermittelten Schadensbild ausgebessert, saniert oder grundständig erneuert. Zugleich sind diese Daten Basis für Verbundsanierungen im Abwasser- und Wasserbereich.
Bitumenlinien auf der Deckschicht der Straße: Sieht nicht gut aus, hilft aber sehr, die Fahrbahn zu erhalten. Das Bitumen verhindert, dass Wasser bis zur Tragschicht gelangt und die Straße grundständig schädigt.
Darüber hinaus haben wir auch für die Brücken und Ingenieurbauwerke einen Prüfungsturnus nach DIN 1076 mit unterschiedlichen Prüfungskategorien erstellt. So können Schäden frühzeitig erkannt und lange, unvorhergesehene Sperrungen vermieden werden.
Neben diesem sogenannten Brückenbuch kommt die Gemeinde auch im Bereich der Verkehrssicherungskontrollen dank Straßenraumkontrollfahrten des Bauhofs und zweimal jährlich erfolgenden Baumkontrollen allen gesetzlichen Anforderungen für einen sicheren Straßenraum vollumfänglich nach.
Das größte Projekt in Sachen Straßeninfrastruktur in unserer Gemeinde wartet derzeit auf Genehmigungsfreigabe beim Bundesverkehrsministerium: Der 3-spurige Ausbau der B36. 2016 begann dieses Projekt auf Initiative der Gemeinden Graben-Neudorf, Dettenheim, Linkenheim-Hochstetten und Eggenstein-Leopoldshafen. Ein vierspuriger Ausbau ist aufgrund des Bundesverkehrswegeplanes nicht absehbar. Aber auch eine weitere Fahrspur kann dazu beitragen, den Pendlerverkehr bedarfsgerecht morgens nach Karlsruhe und abends wieder zurückzubringen, ohne dass Staus Alltag sind. Die Planung sieht vor, morgens mittels Telematik-Brücken zweispurig nach Karlsruhe fahren zu können und abends zweispurig zurück. So können insbesondere alle Brückenbauwerke stehen bleiben und der Eingriff in die Natur wird minimiert. Dank einer 50 Meter langen Grünbrücke, die in der Planung vorgesehen ist, wird die Überquerung der B36 für Wildtiere wieder möglich. Das Regierungspräsidium Karlsruhe geht noch von einem Beschluss in 2023 aus, sodass nach Fertigstellung der Ausführungsplanung die Bauarbeiten ausgeschrieben werden können.
Alle Infos zum B36 Ausbau gibt’s auch auf der Homepage der Gemeinde:
Konkret haben wir folgende Straßensanierungsarbeiten und Aufwertungen des öffentlichen Raums in den vergangenen acht Jahren vorgenommen:
Unsere Gemeinde ist den letzten Jahrzehnten beständig größer geworden. Die Mobilitätsrate im Landkreis Karlsruhe ist mit 0,82 so hoch wie nie zuvor. Dies bedeutet, dass 82% der Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner ein Auto zugelassen haben. Der Parkraumdruck hat durch die Nachverdichtung zugekommen. Multimedia im Auto und Smartphones sind im Straßenverkehr auch als Ablenkung allgegenwärtig. Unser Verkehr ist vielfältiger geworden. E-Roller, E-Bikes und Scooter-Kids gehören ebenso zum Straßenbild wie Rollatoren und elektrische Rollstühle oder Kleinstfahrzeuge. Kurzum: Unser Straßenraum wie nie zuvor so voll und vielfältig genutzt wie heute.
Kein Wunder daher: Die häufigsten Anliegen unserer Einwohnerinnen und Einwohner beziehen sich auf Fragen des Straßenverkehrs und des Parkraums. Die Kontrolle des ruhenden Verkehrs ist dabei Sache der Gemeinde als untere Polizeibehörde. Die Kontrolle des fließenden Verkehrs ist hingegen in Zuständigkeit des Landratsamtes als untere Verkehrsbehörde. Auch was die Vorgabe von Geschwindigkeiten, Straßensperrungen und Verkehrszeichen allgemein angeht, ist die Zuständigkeit beim Landratsamt Karlsruhe.
Den ruhenden Verkehr kontrolliert der Amtsbote mit und wir sind regelmäßig kontrollierend dort tätig, wo der ruhende Verkehr durch Beschilderung besonders geregelt ist oder Anwohner uns um Kontrollen bitten. Hierfür hat der Gemeinderat in den letzten Jahren die technischen und personellen Voraussetzungen geschaffen.
Mit Fußverkehrscheck des Landes, Lärmaktionsplanung 2022, Verkehrskonzeption 2022-2023 und Stellplatzsatzung 2022 haben wir sowohl konzeptionell als auch ganz konkret Vieles im Verkehrsraum unserer Gemeinde entwickelt, sicherer gemacht und – wie ich finde – verbessert.
Innerorts ist der Radfahrer am sichersten auf der Straße unterwegs. Radfahrende werden so weder für Fußgänger noch Autofahrer zur Überraschung, bewegen sich mit dem fließenden Verkehr und haben auf der asphaltierten Straße einen sicheren Untergrund.
Der Platz vor dem Rathaus ist mit den Bänken unserer Partnerstädte, einem gut genutzten öffentlichen Bücherregal und Hochbeeten gestaltet. Hier haben wir den Straßenraum aufgewertet und Begegnungsraum geschaffen.